Der Deutsche Ausschuss für das Grubenrettungswesen hat die Aufgabe, das Grubenrettungswesen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu koordinieren. Dazu hat er Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten, Empfehlungen zu geben, den Erfahrungsaustausch mit nationalen und internationalen Stellen zu pflegen und in nationalen und internationalen Gremien mitzuwirken.
Aufgrund dieser Tätigkeit verfügt der Ausschuss über umfangreiches Wissen und vielfältige Erfahrungen, die die Rettung von Personen und den Schutz von Gütern unter Brandeinwirkung oder in nicht atembarer Atmosphäre betreffen. Dieses Wissen und diese Erfahrung können an andere Industrie- und Lebensbereiche weitergegeben werden, die in zunehmendem Maße von ähnlichen Gefahren bedroht sind.
Im Bergbau entwickelte Atemschutzgeräte kommen immer häufiger auch in anderen Lebensbereichen (z. B. Verkehrswege: Tunnelbauten) zum Einsatz.
Der Ausschuss gewährleistet, dass in allen Bergbauzweigen des Bundesgebiets die Belange des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens in gemeinsamer Verantwortung verfolgt werden und kann die daraus gewonnenen Erkenntnisse an andere Organisationen (z. B. Feuerwehren) weitergeben.
Der Deutsche Ausschuss für das Grubenrettungswesen, der aus dem im Jahre 1921 gegründeten „Ausschuss für das Grubenrettungswesen in Preußen” hervorgegangen ist, hat 1925 erstmals mit den „Richtlinien für die Zulassung von Gasschutzgeräten im Bergbau” ein Zulassungsverfahren für Atemschutzgeräte eingeführt.
Er hat es sich weiterhin zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen an derartige Geräte zu erarbeiten und die Prüfverfahren weiter zu entwickeln.
Letztmalig hat der Ausschuss diese Richtlinien im Jahre 1987 überarbeitet.
Der Deutsche Ausschuss für das Grubenrettungswesen hat die Entwicklung von Atemschutzgeräten und sonstigen Geräten und Einrichtungen des Rettungswesens und des Gasschutzes nachhaltig beeinflusst.
Er ist im Sicherheitskonzept des deutschen Bergbaus, auch hinsichtlich der Hilfeleistung über Landesgrenzen hinweg, ein bedeutender Faktor.